Frauen erhielten im Jahr 2025 in Deutschland im Schnitt einen geringeren Bruttostundenlohn als Männer. Der Gender Pay Gap betrug 16 Prozent. Dass es auch anders geht, zeigt der öffentliche Dienst: Dort liegt der Gender Pay Gap nur bei 4 %. Die Mitbestimmung macht also einen großen Unterschied: Im öffentlichen Dienst gelten flächendeckend Tarifverträge, in denen Entgeltstandards festgelegt sind. Ebenso sind Personalräte sowie Gleichstellungsbeauftragte in Eingruppierungsfragen einbezogen.
In der Privatwirtschaft beträgt die Lohnlücke dagegen 17 %, was auf strukturelle Unterschiede der Behandlung von Frauen und Männern hinweist. Mit dem gerade vom Bundestag verabschiedeten Bundes-Tariftreuegesetz wird zumindest dafür gesorgt, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an die Einhaltung von Arbeitsbedingungen geknüpft ist - darunter die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern.
Neu eingestellt auf Sozialpolitik aktuell:
IMK Inflationsmonitor Januar 2026
Gender Pay Gap und Persönlichkeitsmerkmale (DIW)
(Teil)aktualisierte Infografik: X. Private Altersvorsorge
Grundrentenfreibeträge bei Fürsorgeleistungen (FNA)
Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern (WSI)
Der Gender-Pay-Gap wird kleiner – jedoch nicht in allen Regionen (IAB)
Stellungnahmen zur Bürgergeldreform (BuReg)
Neuregelungen: Stellungnahmen Leistungsrechtsanpassungsgesetz
Altersabsicherung von besonders belasteten Beschäftigten (DIFIS)
Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche von Männern (und Frauen) (StaBu)
Sicherung des Existenzminimums in der geplanten Grundsicherung (BuReg)
Reale Wertentwicklung von Pflegeversicherungsleistungen (BuReg)
Kontroversen


